Änderung des Transplantationsgesetzes
JA zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Es herrscht heute oft Verwirrung, ob jemand seine Organe spenden möchte oder nicht. Mit der Vorlage soll der grosse Mangel an Spenderorganen gemildert werden. Neu muss eine Ablehnung der Organspende festgestellt werden. Es werden aber nicht automatisch Organe entnommen, sondern es finden zuerst Abklärungen über den Willen der verstorbenen Person statt, ob keine Ablehnung zur Organentnahme nach dem Tod besteht. Es empfiehlt sich, sein persönlicher Wille in einer Patientenverfügung oder einem Testament festzuhalten, dies klärt die Situation unbürokratisch und erspart den Angehörigen zusätzlichen Stress.