Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
Ziel ist es, die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen abzuschaffen. Die restlichen Bereiche der Verrechnungssteuer bleiben unverändert. Ohne die Abgabe ist es für Unternehmen attraktiver und einfacher, in der Schweiz Obligationen zu verkaufen. Das erhöht die Steuereinnahmen. Heute werden viele Schweizer Obligationen in Luxemburg herausgegeben. Wenn in der Schweiz mehr Obligationen verkauft werden, wird der Standort Schweiz gestärkt. Wenn es keine Abgabe auf den Handel mit Schweizer Obligationen gibt, dann werden sie mehr gehandelt.