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Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)

JA zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)

Mit den beiden Vorlagen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll einerseits die Mehrwertsteuer erhöht werden. Andererseits soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht und flexibilisiert werden.

Dass die AHV reformbedarf hat, ist allgemein anerkannt. Die demografische Entwicklung zwingt uns zum Handeln. Die vorgesehenen Massnahmen schaffen in den nächsten zehn Jahren finanzielle Sicherheit. Die beiden Vorlagen sind ein notwendiger Kompromiss aus zusätzlichen Einnahmen und weniger Ausgaben. Frauen sind besser ausgebildet als früher, mehrheitlich erwerbstätig und leben länger als Männer. Darum muss das Rentenalter angeglichen werden.

Diese Anpassung darf jedoch nur ein erster Schritt sein. Es braucht dringend bei der 2. Säule Anpassungen, sodass Frauen nicht benachteiligt sind. Dafür müssen wir uns einsetzen.