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Rechtsformumwandlung Zweckverband Spital Uster in die Spital Uster AG

JA zur Rechtsformumwandlung Zweckverband Spital Uster in die Spital Uster AG

Die Rechtsform des Spital Uster steht nicht zum ersten Mal zur Diskussion. Viele Gemeinden sind in den letzten Jahren aus dem Zweckverband ausgetreten. Das Spital Uster hat finanzielle Schwierigkeiten, droht von der kantonalen Spitalliste zu fallen und kann seine Ausbaupläne nicht verwirklichen. In einem Zweckverband haften wir als Stadt unbegrenzt für das Spital, bei einer AG nur in der Höhe des Aktienkapitals. Dennoch ist eine Umwandlung nicht unumstritten, da der Zweckverband die Wichtigkeit der medizinischen Grundversorgung unterstreicht und eine höhere demokratische Legitimation hat.